1. Startberechtigung:

An Verbandswettkämpfen sind Mitglieder des ÖZSV und Mitglieder ausländischer Verbände und Vereine startberechtigt. Verbandsfremde Wettkämpfer sind gegen erhöhte Nenngebühr startberechtigt.

Pro Kalenderjahr darf ein Wettkämpfer nur für eine/n ÖZSV-Verein/Körperschaft starten.

 

2. Amateurbestimmungen:

Zu allen Wettkämpfen des ÖZSV sind nur Wettkämpfer zugelassen, welche die Amateurbestimmungen des Österreichischen Ruderverbandes erfüllen.

 

3. Ärztliche Untersuchung:

Wettkämpfer, die an Verbandswettkämpfen teilnehmen, haben sich jährlich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Kontrolle obliegt den Vereinen/Körperschaften.

 

4. Kategorien:

Zillenwettkämpfe werden im Einer und Zweier durchgeführt. Aus den Einzelergebnissen aller Klassen mit gleicher Streckenlänge kann eine Mannschaftswertung erstellt werden.                                                                  Eine Mannschaft besteht aus max. 4 Einern und max. 2 Zweiern. Pro Mannschaft dürfen max. 4 Wettkämpfer starten, die vor Wettkampfbeginn zu bestimmen sind. Es darf nur in einer Mannschaft gestartet werden. Gewertet werden 3 Einer- u. 1 Zweierzeit. Jeweils die schlechteste Zeit wird gestrichen. Pro Veranstaltung darf in jeder Kategorie nur einmal gestartet werden.

 

5. Klasseneinteilung:

Wettkämpfer  werden in folgende Klassen eingeteilt:

Als Grenze gilt das Kalenderjahr. Wer eine Altersgrenze erreicht, startet im betreffenden Jahr noch in der bisherigen Klasse. Wettkämpfer der Altersklasse II können freiwillig in der Altersklasse I, bzw. Wettkämpfer beider Altersklassen und Junioren können freiwillig in der Allgemeinen Klasse starten. Ebenso können Schüler freiwillig in der Jugendklasse starten.

 

6. Bekleidung:

Bei allen Wettkämpfen, Eröffnungs- u. Schlußfeiern haben sich die Wettkämpfer korrekt und den Verhältnissen entsprechend zu kleiden. Als Mindestbekleidung gilt Sporthose, Sportleibchen und Schuhwerk (z. B. Sportschuhe). Es sollen möglichst einheitliche Klubleibchen getragen werden.

 

7. Verantwortung:

Wettkämpfer und Funktionäre beteiligen sich immer auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eine Haftung des/r Veranstalters, durchführenden Vereines/Körperschaft oder des ÖZSV bei Unfällen oder Materialschäden ist ausgeschlossen.

 

8. Hilfeleistung:

Befindet sich eine Person in Gefahr, haben Wettkämpfer  und Funktionäre sofort Hilfe zu leisten.