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1. Organisationskomitee:
Jede Veranstaltung wird seinem Umfang und seiner Bedeutung entsprechend von folgenden Mitgliedern geleitet:
a.) Wettkampfleiter b.) Organisationsleiter
c.) Starter d.) Streckenschiedsrichter
e.) Zielrichter/Zeitnehmung f.) Ansager
g.) Pressebetreuer h.) Rettungsdienst
Falls die Umstände es erlauben, kann eine Person mehrere der obigen Funktionen ausüben. Zusätzliche Funktionäre können zur Unterstützung eingesetzt werden.
2. Aufgaben der Organisationskomiteemitglieder:
a.) Wettkampfleiter:
Ist auch Vorsitzender des Wettkampfausschusses. Er hat alle Angelegenheiten zu entscheiden, die während der Veranstaltung selbst auftreten, sofern sie in diesem Reglement nicht geregelt sind. Der Wettkampfleiter fällt seine Entscheidungen über ihm zur Kenntnis gelangte Regelverletzungen, bevor das Wettkampfergebnis bekanntgegeben wird. Er ist berechtigt, Verwarnungen wegen disziplinärer Verfehlungen, sowie Disqualifikationen wegen Regelverletzungen auszusprechen.
b.) Organisationsleiter:
Kann auch stellvertretender Vorsitzender des Wettkampfausschusses sein. Er ist für die gesamte Vorbereitung, Organisation und Durchführung verantwortlich. Er vergewissert sich persönlich, dass alle Organisationsmitglieder im Stande sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Er ist für den programmgemäßen Ablauf der Veranstaltung und für den zeitgerechten Aushang der Ergebnislisten verantwortlich.
c.) Starter:
Entscheidet alle den Start betreffenden Fragen und ist alleine für seine Entscheidungen verantwortlich.
d.) Streckenschiedsrichter:
Haben auf die Einhaltung des WR zu achten. Falls eine Regelverletzung vorliegt, haben sie diese unverzüglich dem Wettkampfleiter zu melden. Streckenschiedsrichter werten getrennt und unabhängig und geben ein entsprechendes Protokoll an die Wettkampfleitung ab. Diskussionen jeglicher Art mit Schiedsrichtern während ihres Einsatzes sind untersagt und können mit Disqualifikation des betreffenden Wettkämpfers geahndet werden.
e.) Zielrichter/Zeitnehmung:
Sind für die Registrierung der Zeit verantwortlich. Dies hat zumindest auf Zehntelsekunden genau zu erfolgen. Die Zeiten jeden Wettkämpfers sind mit mindestens zwei Uhren festzustellen.
f.) Ansager:
Ruft die Wettkämpfer zeitgerecht zum Start, orientiert über den Wettkampfverlauf und gibt die Resultate bekannt.
g.) Pressebetreuer:
Betreut die Sportpresse in allen die Veranstaltung betreffenden Belangen. Er hat das Recht, Auskünfte bei den Organisationsmitgliedern anzufordern und Kopien der Ergebnislisten zu erhalten.
h.) Rettungsdienst:
Hat für Rettung von in Gefahr befindlichen Personen, für die Bergung von Gerätschaften u. Fahrbehelfen und für die Freihaltung der Wettkampfstrecken zu sorgen. Ein Arzt oder Sanitäter soll zur Verfügung stehen.
3. Wettkampfausschuss:
Dieser wird in der 1. Mannschaftsführerbesprechung ernannt und hat aus 3 od. 5 Personen zu bestehen. Ein Ersatzmitglied ist zu ernennen. Der örtliche Veranstalter (durchführender Verein) hat das Recht, einen Vertreter zu entsenden. Der Wettkampfausschuss überwacht die Durchführung der Veranstaltung entsprechend dem WR.
Er beschließt bei ungünstigem Wetter oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Durchführung der Wettkämpfe unmöglich machen, über Abbruch, Verschiebung oder Neuaustragung der Wettkämpfe. Er schlichtet Streitfragen und entscheidet über Proteste und Disqualifikationen. Vor Entscheidung über eine Regelverletzung hat er die Meinung des betreffenden Streckenschiedsrichters einzuholen.
4. Mannschaftsführer:
Jeder Verein/Körperschaft hat mit der Nennung auch einen Mannschaftsführer namhaft zu machen. Er vertritt die Interessen seiner Mannschaft bei der Veranstaltung.
5. Ausschreibung:
Die Ausschreibung einer Veranstaltung unterliegt der Genehmigung des ÖZSV und ist mindestens 4 Wochen vor Austragung an die Vereine/Körperschaften zu versenden. Die Ausschreibung muss folgende Angaben enthalten:
a.) Ort und Datum der Veranstaltung
b.) Beschreibung der Wettkampfstrecke mit Schub- u. Ruderstrecke und Streckenplan
c.) Klasseneinteilung und Kategorien
d.) Startreihenfolge
e.) Nenngebühr für Mit- u. Nichtmitglieder des ÖZSV, Nachnenn- u. Reuegebühr
f.) Vorschriften des Veranstalters
g.) Preise u. Titel (Wanderpreise mit Bedingung und Nennung des derzeitigen Inhabers)
h.) Nennanschrift u. Nennschluss
i.) Startverlosung
j.) Angaben über Trainingsmöglichkeiten
6. Nennungen:
Nennungen müssen enthalten:
a.) Name u. Anschrift des Vereines/Körperschaft
b.) Name, Vorname u. Geburtsdatum des Wettkämpfers, Klasse und Kategorie in der er zu starten wünscht
c.) Name und Vorname der Wettkämpfer, die zusammen eine Mannschaft bilden
d.) Name, Vorname u. Geburtsdatum von Ersatzleuten;
Es kann für jeden Wettkämpfer ein Ersatz genannt werden. Umnennungen von Ersatzleuten sind in der 1. Mannschaftsführerbesprechung vorzunehmen. Nachträgliche Umnennungen können nur in berücksichtigungswürdigen Fällen ( z.B. Verletzung am Wettkampftag) vorgenommen werden.
7. Reihung u. Ergebnislisten:
Die Reihung erfolgt entsprechend der erreichten Fahrzeit incl. event. Zeitzuschläge. Sieger eines Wettkampfes ist demnach jene/r Wettkämpfer od. Mannschaft mit der geringsten Gesamtzeit.
Teilergebnislisten sind unmittelbar nach Abschluss der betreffenden Klasse, bzw. Kategorie mit einem Vermerk über die Uhrzeit des Aushanges öffentlich kundzumachen. In Ergebnislisten sind anzuführen:
a.) alle gewerteten Zillenbesatzungen u. Mannschaften mit allfälligen Strafzeiten u. Gesamtzeit;
b.) alle disqualifizierten Zillenbesatzungen u. Mannschaften mit dem anstelle der Reihung angeführten Vermerk ?disqualifiziert? od. einer entsprechenden Abkürzung;
c.) alle genannten, jedoch nicht angetretenen Zillenbesatzungen und Mannschaften, mit dem anstelle der Reihung angeführten Vermerk ?nicht angetreten? od. einer entsprechenden Abkürzung;
Ergebnislisten sind als Gesamtergebnislisten mit entsprechender Reihung aller Klassen mit gleicher Streckenlänge gemeinsam und zusätzlich als Teilergebnislisten für die betreffenden Klassen u. Kategorien auszuführen und innerhalb 1 Woche an alle teilnehmenden Vereine/Körperschaften zu übermitteln.
8. Startverlosung:
Diese hat öffentlich zu erfolgen.
9. Nenngebühr:
Die Obergrenze wird vom ÖZSV festgelegt. Bleibt ein Wettkämpfer ohne berücksichtigungswürdigen Grund, bzw. ohne Ersatznennung dem Start fern, so verfällt die Nenngebühr = Reuegebühr. Die Nenngebührerhöhung für verbandsfremde Wettkämpfer ist dem ÖZSV abzuführen.