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1. Start:
Die Startverlosung bestimmt die Startreihenfolge der Wettkämpfer. Der Start kann stehend oder fliegend erfolgen. Der Start ist erfolgt, wenn das Zillenkranzel die Startlinie erreicht hat. Den Aufforderungen des Starters ist Folge zu leisten. Jeder Wettkämpfer, der die 3. Aufforderung missachtet, wird ausgeschlossen. Bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Behinderungen an der Strecke, kann der Start kurzfristig unterbrochen werden.
2. Ersatzantriebsmittel:
Jeder Wettkämpfer kann beim Start zusätzlich max. 1 Ruder und 1 Schubstange als Ersatz mitnehmen.
3. Wettkampfstrecke:
Diese ist unbedingt einzuhalten. Verlässt ein Wettkämpfer die vorgegebene Wettkampfstrecke, ist er zu disqualifizieren. Eine Wiederholung eines fehlerhaft passierten Streckenteiles mit der gesamten Zillenlänge ist erlaubt und wird entsprechend neu bewertet.
4. Streckenlängen u. Richtzeiten:
Wettkämpfe werden im Einer u. Zweier auf gleicher Strecke ausgetragen;
die Richtzeit bezieht sich auf die zu erwartende Siegerzeit der jeweils langsamsten Klasse mit gleicher Streckenlänge im Zillen-Einer bei normalen Verhältnissen;
5. Überholen:
Wenn eine Zille eine andere Zille überholt, ist es stets Pflicht, der überholenden Zille geeigneten Platz zu machen. Bei Behinderung eines anderen Wettkämpfers erfolgt Disqualifikation. Dem Behinderten kann die Möglichkeit gegeben werden, nochmals zu starten.
6. Bojen:
Diese dürfen berührt, jedoch nicht überfahren werden. Bei Überfahren (zur Gänze unter Wasser) erfolgt Disqualifikation.
7. Wertungstore:
Ein Wertungstor ist fehlerfrei durchfahren, wenn das Tor ohne Berührung passiert ist. Ein- od. mehrmaliges Berühren eines Wertungstores mit Zille, Ruder, Stange oder Körper wird mit 10 Sekunden Zeitzuschlag bestraft. Fällt eine Torstange in die Zille, erfolgt Disqualifikation. Drückt ein Wettkämpfer eine Stange mutwillig von der Zille weg, bzw. verhindert er, dass die Stange in die Zille fällt, erfolgt ebenfalls Disqualifikation. Fehlerhafte Durchfahrt ist vom Torrichter sofort mit roter Fahne anzuzeigen.
8. Richtungstore:
Eine Berührung wird nicht geahndet. Fällt eine Torstange in die Zille, erfolgt Disqualifikation. Drückt ein Wettkämpfer eine Stange mutwillig von der Zille weg, bzw. verhindert er, dass die Stange in die Zille fällt, erfolgt ebenfalls Disqualifikation.
9. Zillengasse:
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Richtungstoren.
10. Schwimmholz Aufnahme:
Ein Nichtaufnehmen des Schwimmholzes wird mit Disqualifikation geahndet.
11. Ziel:
Das Ziel ist erreicht, wenn das Zillenkranzel die Ziellinie erreicht hat.
12. Begünstigung:
Nimmt ein Wettkämpfer während des Wettkampfes fremde Hilfe in Anspruch, erfolgt Disqualifikation.
13. Disqualifikation:
Jeder Wettkämpfer, der versucht, auf andere als auf ehrliche Weise zu gewinnen, oder das WR wissentlich verletzt, wird disqualifiziert.
14. Spezielle Bestimmungen für Österr. Meisterschaften:
a. Veranstalter ist der Österr. Zillensport-Verband,
b. die Ausschreibung ist mind. 2 Monate vor Durchführung zu versenden,
c. die Durchführung erfolgt jährlich,
d. Startberechtigung lt. II/1,
e. Mindestbeteiligung, um Österr. Meistertitel zu vergeben
bei der Startreihenfolge sind - ab 30 genannten Wettkämpfern der betreffenden Klasse/Kategorie - die 10 Bestplatzierten der letztjährigen Cup-Wertung in einer eigenen Gruppe auszulosen; diese Gruppe startet am Ende der jeweiligen Klasse/Kategorie.
f. Wettkampfstrecke: Schub- u. Ruderstrecke zwingend (Pkt. V/1 bleibt hiervon unberührt), möglichst je zur Hälfte;
g. Preise ? Beistellung durch den ÖZSV:
15. Spezielle Bestimmungen für Landesmeisterschaften:
a. Veranstalter ist der betreffende Landesverband,
b. die Durchführung erfolgt jährlich,
c. Startberechtigung lt. Pkt. II/1,
es können nur Wettkämpfer von Vereinen/Körperschaften des betreffenden Landes Landesmeister werden; bei Gästebeteiligung ist eine gesonderte Wertung zu erstellen.
16. Spezielle Bestimmungen für den Österr. Zillensport-Cup:
a. Durchführende sind Vereine/Körperschaften, die dem ÖZSV angehören,
b. Anzahl und Zuteilung der Wettkämpfe erfolgt bei Erstellung des Terminkalenders durch den ÖZSV-Vorstand; das schlechteste Wettkampfergebnis gilt als Streichresultat,
c. Wertungen: für alle Klassen im Zillen Einer;
d. Punktevergabe: die für die Wertung entscheidenden Punkte werden wie folgt vergeben:
1. Platz ? 25 Punkte 2. Platz ? 20 Punkte 3. Platz ? 16 Punkte
4. Platz ? 14 Punkte 5. Platz ? 12 Punkte 6. Platz ? 10 Punkte
7. Platz ? 9 Punkte 8. Platz - 8 Punkte 9. Platz - 7 Punkte
10. Platz - 6 Punkte 11. Platz ? 5 Punkte 12. Platz - 4 Punkte 13. Platz - 3 Punkte 14. Platz - 2 Punkte 15. Platz - 1 Punkt.
e. Cupsieger ist demnach jener Wettkämpfer seiner Klasse, welcher die meisten Punkte aufweist. Bei Punktegleichstand entscheidet das bessere Streichresultat, in Folge die jeweils bessere Platzierung bei den Cup-Wettkämpfen und endgültig die kleinere Gesamtzeit der gemeinsam gefahrenen Wettkämpfe.
f. für die 2.- und 3.-Platzierten der Cup-Gesamtwertung aller Klassen werden Platzierungsurkunden und für jeden gewerteten Wettkämpfer der Klassen Schüler, Jugend und Junioren werden Teilnahmeurkunden vergeben.